Nachweis der Sachkunde von Hundehalterinnen / Hundehaltern gem. § 11 Abs. 3 des Landeshundegesetz (LHundG) NRW
Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund), ist der zuständigen Behörde von der Halterin oder
vom Halter anzuzeigen.
Große Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn die Halterin oder der Halter die
- erforderliche Sachkunde besitzt
- der Hund fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet ist
- für den Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde
Die ist gegenüber der zuständigen Behörde nachzuweisen.
Der Nachweis der Sachkunde kann durch die Tierärztin in unserer Praxis erteilt werden.